FAQ

Wie erfahre ich, zu welchem Kaufpreis meine Immobilie verkauft werden kann?

Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick durch unsere Immobilienbewertung oder wenden Sie sich direkt an uns. Wir informieren Sie gern!

Wie sind die Kosten für Verkäufer oder Vermieter?

Die Bewertung Ihrer Immobilie und die Erstberatung sind für Sie kostenfrei. In diesem Rahmen informieren wir Sie gerne auch individuell über die möglichen Konditionen.

Wird meine Immobilie auf jeden Fall verkauft/vermietet?

Wir nehmen uns Zeit und konzentrieren uns mit vollem Elan auf Ihr Objekt, bis wir Ihren Wunschkäufer/-mieter gefunden haben. So können wir Ihnen so gut wie immer Erfolg versprechen.

Welche Pflichten zieht die Entscheidung für einen Makler nach sich?

Sie selbst setzen den Maßstab für Ihren Immobilienverkauf. Wir stehen dabei beratend an Ihrer Seite. Alles Weitere besprechen wir gerne mit Ihnen in einem persönlichen Beratungstermin. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Nachricht!

Wie komme ich am schnellsten an ein ausführliches Exposé von einer angebotenen Immobilie samt genauer Adresse?

Rufen Sie sich die Detailansicht des Objekts auf unserer Angebotsseite auf und füllen Sie das darunter stehende Kontaktformular aus. Wir senden Ihnen dann einen Link zum Download des ausführlichen Exposés per E-Mail zu.

Werde ich auf dem aktuellsten Stand zu meinem Immobilienverkauf gehalten?

Unsere qualifizierten Immobilienmakler halten Sie ständig auf dem Laufenden mit den neuesten Informationen zu Ihrem Verkauf.

Durch wen wird der Notarvertrag vorbereitet?

Die wichtigsten Vertragspunkte werden mit dem Verkäufer/Käufer abgestimmt und es wird von einem Notar ein Vertragsentwurf angefertigt. Auf die Verbriefung können sich Verkäufer/Käufer anhand dieses Entwurfes in Ruhe vorbereiten.

Wird die Zahlungsfähigkeit des Käufers vor dem Kauf geprüft?

Selbstverständlich wird eine qualifizierte Finanzierungszusage einer deutschen Bank von dem jeweiligen Käufer vor jeder Verbriefung angefordert.

Zeichnen sich Ihre Mitarbeiter durch eine fachgerechte Qualifizierung aus?

Unsere Mitarbeiter nehmen regelmäßig an Fortbildungen des Immobilien Verbandes Deutschland (IVD) teil, was Sie am aktuellen Immobilien-Fortbildungs-Zertifikat am Fuß dieser Seite erkennen können. Darüber hinaus sind wir selbst ein zugelassener IHK-Ausbildungsbetrieb und bilden regelmäßig Immobilienkaufleute aus.

Ist es möglich, mein Haus oder meine Wohnung zu verkaufen und trotzdem weiterhin dort zu wohnen?

Sie können in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung weiterhin wohnen. Sprechen Sie uns diesbezüglich an und wir finden eine unkomplizierte und faire Lösung.

Welches Mietvertragsformular wird bei der Wohnraumvermietung durch Sie verwendet?

Wir verwenden in der Regel die Mietvertragsformulare des Eigentümerverbandes “Haus & Grund”. Diese werden regelmäßig an die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingen bei Vermietungen angepasst.

Ist ein Indexmietvertrag für meine Wohnraumvermietung vorteilhaft?

Steigen die Lebenshaltungskosten in Deutschland, steigt automatisch Ihre Miete. Dies bietet den großen Vorteil einer unkomplizierten Mietanpassung, ohne Unstimmigkeiten und rechtliche Auseinandersetzungen.

Ist ein Staffelmietvertrag für meine Wohnraumvermietung vorteilhaft?

Streben Sie eine langsame, aber stetige Mieterhöhung Ihres Objektes an, ist ein Staffelmietvertrag sinnvoll. So können Sie einen vorher festgelegten Betrag (ggf. im Rahmen der Bedingungen durch die Mietpreisbremse) einmal pro Jahr ohne Umstände erhöhen.

Wie können Mieterprobleme ohne gerichtliche Auseinandersetzung gelöst werden?

Wenden Sie sich an uns! Durch unsere Erfahrung seit 1985, können wir Ihnen in den meisten Fällen weiterhelfen und eine gute Lösung für alle Parteien finden. Wir stehen Ihnen gerne auch für eine Mediation unterstützend zur Seite.

Ermitteln Sie für mich mögliche Baulasten und Erschließungskosten?

Wenn Sie dies wünschen, können wir natürlich für Sie die möglicherweise bestehenden Baulasten und anfallenden Erschließungskosten bei den Gemeinden, Zweckverbänden und Energieträgern anfragen und feststellen.

Wie können Erbstreitigkeiten ohne gerichtliche Auseinandersetzung gelöst werden?

Oft werden gewünschte Immobilienverkäufe durch Miterben verhindert. Wir, als erfahrene Vermittler, konnten bereits oft durch unsere Expertise Miterben durch die vielen Vorteile eines Verkaufes überzeugen. Wir stehen Ihnen gerne auch für eine Mediation unterstützend zur Seite.

Wann ist eine Teilungsversteigerung notwendig?

Eine Teilungsversteigerung bewirkt die Aufhebung einer Eigentümergemeinschaft. Wenn Eigentümer einer Immobilie, z.B. Erbengemeinschaften oder geschiedene Eheleute, zerstritten sind und eine einvernehmliche Einigung über die Verwendung oder den Verkauf einer Immobilie nicht erzielt werden kann, ist eine Teilungsversteigerung ggf. sinnvoll.